Whistleblowing-Prozess der DS-Gruppe
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct hat für uns oberste Priorität. Der Erfolg der DS-Gruppe basiert auf Vertrauen, Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb wurde ein Hinweisgebersystem gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSR) erschaffen.
Regelverstoß melden
Die Diersch & Schröder GmbH & Co. KG hat – stellvertretend für die gesamte DS-Gruppe – ein Hinweisgebersystem installiert, welches es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten ermöglicht, Vorfälle, Handlungen und Risiken zu melden. Allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie Dritten wird hiermit die Möglichkeit geschaffen, auf Verstöße hinzuweisen. Dadurch können unerwünschte Folgen begrenzt und vergleichbares Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden. Um eine absolute Vertraulichkeit und Anonymität (soweit vom Hinweisgeber gewünscht) zu garantieren, hat die Geschäftsführung einen externen Whistleblowing Officer beauftragt, der Empfänger aller Meldungen für die DS-Gruppe ist.